Ja, es ist erlaubt, dass Lehrer zusätzlich zu ihrem Lehrberuf Nachhilfe geben. Dies kann im privaten Nachhilfeunterricht, in einem Nachhilfeinstitut oder bei online Nachhilfe-Plattformen wie HeyTimi erfolgen. Diese Regelung findet man in § 13 Abs. 1 Lehrerdienstordnung Bayern (LDO). Es muss beachtet werden, dass unter bestimmten Bedingungen keine Genehmigung erteilt werden kann. Grundsätzlich haben Lehrkräfte wie alle anderen Bürger ein Recht auf freie Berufswahl und freie Berufsausübung (Artikel 12 Abs. 1 Grundgesetz [GG]).
Als erster Punkt muss beachtet werden, dass eine kommerzielle Nachhilfe anmeldepflichtig ist. Die Nebentätigkeit muss durch die zuständige Dienststelle genehmigt werden. Liegt keine Anmeldung vor, so verstößt der oder die Lehrerin gegen die dienstrechtlichen Pflichten als Beamter.
Zweitens: Es darf maximal 1/5 der Unterrichtpflichtzeit als zusätzliche Nachhilfetätigkeit verwendet werden, so sieht es § 13 Abs. 2 Nr. 1 Lehrerdienstordnung Bayern vor.
Drittens ist es der Schulleitung verboten, Schülern der eigenen Schule Nachhilfe zu erteilen. Als Lehrer darf man eigenen Schülern keine entgeltliche Nachhilfe geben. Die unentgeltliche Unterstützung und Förderung einzelner Schüler nach beispielsweise einer Krankheitsphase ist hingegen erlaubt.
Der Stundenlohn eines Nachhilfelehrers ist abhängig von der Art der Nachhilfe, von deinen Qualifikationen und deinen persönlichen Erfahrungen. Als studierter Lehrer bringst du bereits viel Erfahrung und eine gute Qualifikation mit, somit wirst du tendenziell eher mehr verdienen als unerfahrene Nachhilfelehrer.
In der privaten Nachhilfe liegt es im Ermessen der Eltern deines Schülers, dir einen passende Entlohnung anzubieten. Diese variiert sehr stark und lässt sich deshalb nicht verallgemeinern.
Möchtest du für ein Nachhilfeinstitut oder eine online Nachhilfe-Plattform wie HeyTimi arbeiten, so kannst du mit einem Stundenlohn von 12 bis 15 Euro rechnen.
Ja, grundsätzlich besteht eine Meldepflicht für Nachhilfeunterricht, wenn dieser entgeltlich und regelmäßig stattfindet. Ausgenommen von der Meldepflicht ist lediglich Nachhilfeunterricht, den man Bekannten oder Familienangehörigen unregelmäßig gibt. Nachhilfeunterricht meldest du als freiberufliche Tätigkeit bei deinem Finanzamt an. Am Ende des Jahres musst du dann die Rechnungen über deine Nachhilfestunden mit der Steuererklärung abgeben.
Online Nachhilfe-Plattformen wie HeyTimi übernehmen das Schreiben der Rechnungen für dich. Als Lehrer musst du beachten, dass du dir die Nebentätigkeit durch die zuständige Dienststelle genehmigen lassen musst.
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(**Quelle: Trustpilot, Stand: 20.02.2023)