Kinder mit und ohne Behinderung werden gemeinsam unterrichtet. So funktioniert inklusive Bildung. In Deutschland ist das noch viel zu selten der Fall – aber warum? Ein Überblick.
Seit 2009 gilt in Deutschland die Verpflichtung, dass ein integratives (inklusives) Bildungssystem gewährleistet ist. Sprich: Menschen mit Behinderung haben das gleiche Recht auf Bildung wie Menschen ohne Behinderung. Sie dürfen, so wie alle anderen Kinder und Jugendliche auf „Regelschulen“ gehen.
Dieses Recht ist im Artikel 24 der UN-Behindertenrechtskonvention verankert.
Die Vertragsstaaten anerkennen das Recht von Menschen mit Behinderungen auf Bildung. Um dieses Recht ohne Diskriminierung und auf der Grundlage der Chancengleichheit zu verwirklichen, gewährleisten die Vertragsstaaten ein integratives Bildungssystem auf allen Ebenen und lebenslanges Lernen mit dem Ziel,
a) die menschlichen Möglichkeiten sowie das Bewusstsein der Würde und das Selbstwertgefühl des Menschen voll zur Entfaltung zu bringen und die Achtung vor den Menschenrechten, den Grundfreiheiten und der menschlichen Vielfalt zu stärken;
b) Menschen mit Behinderungen ihre Persönlichkeit, ihre Begabungen und ihre Kreativität sowie ihre geistigen und körperlichen Fähigkeiten voll zur Entfaltung bringen zu lassen;
c) Menschen mit Behinderungen zur wirklichen Teilhabe an einer freien Gesellschaft zu befähigen.
Deutschland hat also seit über 20 Jahren die Aufgabe, inklusive Bildung zu ermöglichen. An der Umsetzung hapert es jedoch häufig.
Ein Grund, weshalb Inklusion an Schulen noch nicht überall funktioniert, liegt in der Größe der Aufgabe. Diese wurde laut dem Institut für Menschenrechte unterschätzt. Schüler:innen, Lehrer:innen und Eltern wurden nicht ausreichend über den Transformationsprozess aufgeklärt, sodass es an Vertrauen in ein inklusives Bildungssystem von Anfang an mangelte.
Zusätzlich fehlt es an vielen deutschen Schulen an Geld und Personal, um eine funktionierende inklusive Schule zu ermöglichen.
Schülerinnen und Schüler mit Rollstuhl brauchen Rampen und Aufzüge, um die Schule ohne Hindernisse zu besuchen. Für sehbehinderte und blinde Kinder müssen eigene Laptops und Lehrmaterialien zur Verfügung gestellt werden. Finanzielle Mittel für so eine Ausstattung sind oftmals nicht ausreichend vorhanden.
Und auch das pädagogische Personal (Sonderpädagoginnen und Sonderpädagogen, Schulbegleiterinnen und Schulbegleiter), welches für eine funktionierende inklusive Schule unverzichtbar ist, fehlt an vielen Stellen.
Eine Schulbegleitung hat grundsätzlich die Aufgabe, ein Kind mit Förderbedarf im Schulalltag zu unterstützen. Das zeigt sich zum Beispiel, indem eine Helferin oder ein Helfer einem blinden Schulkind die Dinge diktiert, die an der Tafel stehen. Eine andere Situation: Ein Kind im Rollstuhl kommt allein nicht an das Gefäß im Schulregal, das es für den Chemie-Unterricht braucht. Auch hier wird die Schulbegleitung aktiv.
Ein drittes Beispiel: Autistische Kinder, die Schwierigkeiten mit der Kommunikation zu Lehrkräften haben, können ebenfalls von einer Schulassistenz profitieren.
Ob ein Kind mit Behinderung eine Regelschule oder eine Förderschule besucht, ist von den Schulgesetzen der Bundesländer abhängig. In den meisten Fällen können die Eltern entscheiden, auf welche Schule sie ihr Kind schicken möchten. Je nach Förderbedarf des Kindes ist der eine oder der andere Schultyp besser geeignet.
Wenn das Kind eine inklusive Regelschule besucht, gibt es die Möglichkeit auf die Assistenz durch eine Schulbegleiterin oder einen Schulbegleiter. Wer Anspruch darauf hat, regelt die Eingliederungshilfe.
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(**Quelle: Trustpilot, Stand: 20.02.2023)